Kostenerstatter

Die Fachklinik Haus am Stalten ist eine staatlich anerkannte Privatkrankenanstalt. Die Konzessionierung nach §30GewO (Gewerbeordnung) liegt seit November 1985 vor, ebenso die Beihilfefähigkeit nach §6 BVO. Es bestehen die Voraussetzungen nach §107 Abs.2 SGB V für die Durchführung stationärer Heilbehandlungen.

Es handelt sich um eine private Krankenanstalt,

  1. die schwerpunktmäßig folgende Indikationen behandelt: Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychosomatische und vegetative Störungen, Kopfschmerzen, Migräne, Tinnitus onkologische Erkrankungen und Stoffwechselerkrankungen,
  2. die die Behandlung durch einen zugelassenen Arzt verordnen und überwachen lässt,
  3. in der alle vom Arzt verordneten Therapien und Behandlungen von medizinisch ausgebildeten Therapeuten durchgeführt werden,
  4. die der Aufsicht des zuständigen Gesundheitsamtes Lörrach untersteht.
  5. die nicht Teil des staatlichen Krankenhausplanes ist und keine öffentlichen Fördermittel erhält.

Der niedrigste Tagessatz für Privatversicherte und Privatversicherte mit Beihilfe pro Person bei Vollpension (exkl. Kurtaxe) beträgt EUR 185,00 im Einzelzimmer Kat. A und EUR 218,00 im Einzelzimmer Kat. B zuzüglich ärztlicher und medizinischer Leistungen nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte), zuzüglich sämtlicher erforderlicher therapeutischer Leistungen sowie Kur-und Heilmittel (gemäß jeweils gültiger Preisliste). Zuzüglich ortsüblicher Kurtaxe derzeit EUR 0,50 pro Tag und Person

Da ein Versorgungsvertrag nach §111 SGB V mit unserem Haus nicht besteht, erfolgt die Abrechnung ausschließlich zwischen dem Gast bzw. Patienten und unserem Haus.

Gesetzlich Versicherte können als Selbstzahler aufgenommen werden. Sie haben keinen Anspruch auf Erstattung der Krankenhauskosten durch die gesetzliche Krankenversicherung. Eine Kostenbeteiligung ist grundsätzlich Kulanz der Kasse. Der niedrigste Tagessatz für Selbstzahler pro Person bei Vollpension (exkl. Kurtaxe) beträgt EUR 165,00 im Einzelzimmer Kat. A und EUR 198,00 im Einzelzimmer Kat. B zuzüglich ärztlicher und medizinischer Leistungen nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte), zuzüglich sämtlicher erforderlicher therapeutischer Leistungen sowie Kur-und Heilmittel (gemäß jeweils gültiger Preisliste). Zuzüglich ortsüblicher Kurtaxe derzeit EUR 0,50 pro Tag und Person

 

Informationen für unsere Nachbarn aus der Schweiz

Unser Haus hat Rahmenvereinbarungen mit folgenden Schweizer Krankenkassen:

Helsana: Der Vertrag gilt für alle leistungsbezugsberechtigte Versicherte mit einer Helsana – Spitalzusatzversicherung gemäss Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (WG) für die
allgemeine Abteilung ganze Schweiz, die halbprivate und/oder die private Abteilung
(Hospital Eco, Plus oder Comfort).

Visana: Der Vertrag gilt für leistungsbezugsberechtigte Versicherte mit einer obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und einer Spitalzusatzversicherung

SWICA: Der Vertrag gilt für leistungsbezugsberechtigte Versicherte mit einer Spitalzusatzversicherung Halbprivat oder Privat (VVG)

Kommentare sind geschlossen.